top of page

Bei einer ärztlichen Verordnung werden die Kosten von der obligatorischen Grundversicherung der Krankenkassen, bzw. von den Unfallversicherungen übernommen.


Das Ernährungscoaching gilt als Privatleistung.
Alle physiotherapeutische Leistungen können Sie selbstverständlich auch als Selbstzahler in Empfang nehmen. Sie brauchen dafür keine ärztliche Verordnung.

bottom of page